BGM Befragung für ausgeprägte Kennzahlensysteme
Ein kennzahlengestütztes Betriebliches Gesundheitsmanagement ist das A und O, um qualifiziert, strategisch & evaluativ mit gezielten Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung umzugehen.
Neben strukturellen Kennzahlen wie Fehlzeiten, Krankheitsdiagnosegruppen und demografiespezifischen Belegschaftsanalysen sowie einer Ist-Zustandsanalyse zum aktuellen Stand des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Unternehmen, stellt die Mitarbeiterbefragung einen wesentlichen Faktor zur Kennzahlengewinnung dar.
Die BGM Befragung stellt ein Schlüsselinstrument dar, wenn es gelingt, neben dem herkömmlichen Thema Arbeit auch das Thema Gesundheit in gleicher Detailtiefe zu beleuchten. So können die Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit dargestellt werden und es wird möglich, fundierte Aussagen im Hinblick auf unternehmensspezifisch sinnvolle Maßnahmen zu treffen und perspektivisch Erfolgsmessungen vorzubereiten.
Unsere BGM Befragung erfüllt alle Kriterien des §5 des Arbeitsschutzgesetztes zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und ist nach §20 SGB V durch die Krankenkassen förderfähig.
BGM Mitarbeiterbefragung
Der Fragebogen ist hoch valide, kombiniert 40 Fragenkomplexe und ist in ca. 15 Minuten als Papier- oder Onlineversion auszufüllen. Unsere BGM Mitarbeiterbefragung kann in allen gängigen Sprachen durchgeführt werden. Individuelle Teilnehmercodes sorgen für ein Höchstmaß an Anonymität beim Ausfüllen und der Kommunikation der individuellen Mitarbeiterauswertungen. Alle erforderlichen Datenschutzregelungen werden selbstverständlich und nachweislich eingehalten. Das Reporting für das beauftragende Unternehmen liefert im Benchmark zu allen anderen Unternehmen Ergebnisse, Zusammenhänge und Handlungsempfehlungen zu allen arbeits- und gesundheitsrelevanten Fragestellungen.
Die Beschäftigten erhalten nach der Durchführung ebenfalls ein individuelles Reporting mit Empfehlungen zur Optimierung ihrer Gesundheit.
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung von psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das bedeutet, alle Unternehmen müssen die Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zielt darauf ab, gesundheitsgefährdende Faktoren am Arbeitsplatz, die einen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit der Beschäftigten haben, frühzeitig zu erfassen und diesen entgegenzuwirken, um gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen zu vermeiden.