BEM Gespräche führen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Erfolgreich BEM Gespräche führen
Ist ein/e MitarbeiterIn innerhalb von 12 Monaten sechs Wochen am Stück oder wiederholt insgesamt sechs Wochen arbeitsunfähig, ist der/die ArbeitgeberIn gesetzlich verpflichtet, mit dem betroffenen Beschäftigten das Gespräch zu suchen, um eine Betriebliche Eingliederung anzustoßen (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Die Ausgangslage für ein BEM-Gespräch unterscheidet sich von Fall zu Fall. Das Ziel des BEM-Gesprächs bzw. der BEM-Gespräche sollte immer sein, eine gesundheitsgerechte Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit des Beschäftigten nachhaltig zu gewährleisten.
Im Mittelpunkt dieses Workshops stehen die eigenen bisherigen Erfahrungen als BEM-Verantwortliche/r. Dabei werden auch verschiedene BEM-Phasen sowie das BEM-Fallmanagement beleuchtet. Ziel ist das Einüben einer nachhaltigen Gesprächsstrategie, die einen Mehrwert für Beschäftigte und Unternehmen ermöglicht.
BEM Gespräche führen
Steuerkreismitglieder, BGM-Verantwortliche, Personalverantwortliche, Führungskräfte aller Hierarchieebenen, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter, Betriebsärzte und Gesundheitsförderer
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- Gesprächsführung im BEM
- Organisatorische Vorbereitung von BEM-Gesprächen
- Konstruktive Gesprächsführung im BEM
- Überzeugungsgespräch
- Informationsgespräch
- Erst- und Fallgespräche
- Abschlussgespräch
- Die wichtigsten Kommunikationstechniken
- Was hilft bei der Gesprächsführung?
- Umgang mit schwierigen TeilnehmerInnen
- Checkliste: „BEM-Gespräche richtig und authentisch führen!“
- Gesprächsführung im BEM
Fachvorträge, Beratung, Diskussionen im Steuergremium
Auf digitaler Ebene und in Präsenzform durchführbar!
Alle TeilnehmerInnen erhalten ein ausführliches Handout (inkl. Checklisten)
Nach Vereinbarung
1 Tag