Definition: Betriebliches Eingliederungsmanagement – und Erläuterung
Gesetzliche Grundlage des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, welches den Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit den verantwortlichen Interessenvertretern, Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes des betroffenen Arbeitnehmers zu entwickeln und umzusetzen (vgl. Schils, 2007, S.35).
Der Nachfolgende Abschnitt beschäftigt sich mit der Darstellung des seit dem 1.5.2004 verpflichteten Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 84 abs. 2 SGB IX.
Dort ist das BEM wie folgt definiert: „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.“ (Schils, 2007, S.35). Diese Definition stellt die Mitbestimmung des Mitarbeiters und die Rahmenbedingungen der Durchführung in den Vordergrund. Das BEM ist nicht, wie häufig angenommen, nur für behinderte oder schwerbehinderte Menschen, sondern gleichermaßen für alle Mitarbeiter durchzuführen. Grundsätzlich soll durch das BEM die Arbeitsunfähigkeit überwunden und die Fehlzeiten verringert werden. In den BEM Gesprächen erlangen die Verantwortlichen Informationen um zielgerichtet Hilfe und Unterstützungsleistungen anbieten zu können. Mittels dieses Verfahrens soll geprüft werden, wie der Arbeitsplatz erhalten, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers genutzt und eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität erreicht werden kann. Bei ordnungsgemäßer Anwendung kommt das BEM dem Unternehmen, dem betroffenen Beschäftigten und den sozialen Versicherungssystemen zur Gute. Der §84 Abs. 2 SGB IX beschreibt jedoch lediglich die Mindestanforderungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Umsetzung und die Integration in bestehende Managementsysteme ist den Unternehmen selbst überlassen. Formal soll das Instrument spezifisch, messbar, akzeptabel, realistisch und terminiert konzipiert werden (vgl. Wendling, 2009, S.27).
Das methodische Vorgehen wird in geeigneter Fachliteratur weitestgehend gleich beschrieben. Der schriftliche Erstkontakt des betroffenen Mitarbeiters findet direkt nach seiner Wiederkehr statt. Auf diesem Wege wird der Mitarbeiter über die Möglichkeit eines persönlichen Termins und die ordnungsgemäßen Rahmenbedingungen des BEM informiert (vgl. Wendling, 2009, S.27). Die zu besprechenden Themen sind häufig sehr sensibel. Die Verwendung von vertraulichen personenbezogenen Daten ist klar zu definieren. Ein behutsamer Umgang während der Maßnahme bildet das Fundament des Eingliederungsprozesses. Lehnt der Mitarbeiter die Einladung zum BEM ab, ist der Vorgang für den Betroffenen beendet. Nimmt der Mitarbeiter das Gespräch an, kann er im Idealfall selber darüber entscheiden, wer ihn im Prozess begleiten soll. Während des Gespräches ergeben sich Anhaltspunkte zu den Ausfallhintergründen. Um dies zu umgehen haben Verantwortliche meist ein Angebot aus technischen Lösungen, organisatorischen Änderungen und persönlichen Maßnahmen zur Auswahl. Sind die Hintergründe der Arbeitsausfälle in keinem betrieblichen Zusammenhang, sondern privater Natur oder steht bereits eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit fest, ist das BEM beendet. Eine Unterstützung in Form einer Vermittlung an die entsprechenden Ansprechpartner oder Beratungsstellen wird allerdings empfohlen (vgl. Baßlsperger, 2011, S. 86).
Quellen:
Schils, M. (2007). Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Sinne des §84 Abs. 2 SGB IX. Frankfurt am Main: Peter Lang
Wendling, J. (2009). Werkzeugkasten für ein zukunftsorientiertes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Oder die Antwort auf die Frage „Warum sich BGM für Unternehmen lohnt“. Hamburg, Diplomica Verlag GmbH
Dr. Baßlsperger, M. (2011). Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Beendigung von Arbeits- und Beamtenverhältnissen wegen Krankheit. München: Rehm Verlag
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