Definition: Betriebliche Gesundheitsförderung und Erläuterung
Was ist Betriebliche Gesundheitsförderung?
Eine Vielzahl an Untersuchungen haben gezeigt, dass wirtschaftlicher und persönlicher Erfolg, Leistungsfähigkeit und Lebenszufriedenheit durch gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen und höhere Gesundheitskompetenzen begünstigt werden. In der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung wurden im Jahr 1986 erstmals die Rahmenbedingungen der Gesundheitsförderung umfangreich festgehalten. Die Ottawa-Charta beschreibt Gesundheit als ein Stadium des Gleichgewichts zwischen gesundheitsbelastenden Faktoren (Stressoren) und gesundheitsfördernden Faktoren (Ressourcen). Weiterhin misst die Ottawa-Charta den Arbeitsbedingungen eine zentrale Bedeutung für die Gesundheit zu. Daraus lassen sich im Sinne der Betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechende Handlungsfelder ableiten. Wie bereits erläutert befasst sich die betriebliche Gesundheitsförderung mit Belastungen und Ressourcen am Arbeitsplatz. Dabei spielen sowohl somatische als auch psychosomatische Aspekte der Gesundheit eine Rolle. Das Maßnahmenportfolio setzt sich aus verhaltens- und verhältnisbezogenen Maßnahmen zusammen. Die Erweiterung der Kompetenzen der Mitarbeiter spielt dabei eine bedeutende Rolle. Diese Maßnahmen sollten allen Beschäftigten des Unternehmens zugänglich gemacht werden. Ein weiterer Zentraler Punkt ist die Mitbestimmung der Beschäftigten (vgl. Stoffel et al., 2012, S.22).
Einen besonderen Meilenstein für die betriebliche Gesundheitsförderung stellt die „Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union“ dar. Darin wird erstmalig ein einheitliches, europaweites Verständnis von betrieblicher Gesundheitsförderung definiert: „Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitspatz“. Weiterhin steht dort geschrieben: „[…] Die betriebliche Gesundheitsförderung soll die Selbstkontrolle über die gesundheitsbeeinflussenden Bedingungen stärken (Empowerment), indem sie einerseits Stressoren abbaut und andererseits die Ressourcen zu deren Bewältigung stärkt“ (European Network for Workplace Health Promotion, 1997).
Im Gegensatz zu den umfangreichen Ausführungen zum betrieblichen Arbeitsschutz wird die betriebliche Gesundheitsförderung alleine, als Ergänzung zum Arbeitsschutz, im § 20 SGB V erwähnt. In diesem Paragraphen werden die Aufgaben und Rahmenbedingungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung und Primärprävention geregelt. Zum Beispiel werden die Krankenkassen dazu angehalten mit den Betrieben zusammenzuarbeiten. Die weiterhin jedoch freiwillige Ausführung dieser Handlungsfelder erfolgt häufig in Kooperation der Krankenkassen mit Unternehmen, Institutionen des Arbeitsschutzes und Gesundheitswesens und mit Renten- und Unfallversicherungen (vgl. Schnetter & Magin, 2005).
Quellen:
Stoffel, S., Amstad, F.& Steinmann, R. M. (2012). Baukasten für betriebliche Gesundheitsförderung – Module für Gesundheit und Leistungsfähigkeit im /Berufs-)Leben. Aachen: Meyer & Meyer Verlag
Schnetter, B. & Magin, J. (2005). Ist Gesundheitsvorsorge Pflicht des Arbeitgebers. Zugriff 10.05.2017 unter http://www.vdbw-online.de/fileadmin/01-Redaktion/05-Presse/PM_0705_18-29.pdf
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